RÜCKBAU / POSTEN 5

Gesetzliche Grundlagen

Es besteht die gesetzliche Pflicht zur Verwertung der Bauabfälle.

Gemäss Artikel 16 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) muss für jeden Bau mit grösseren Abfallströmen ein Entsorgungskonzept eingereicht werden. Gleichzeitig kann die Behörde gemäss Art. 16 VVEA vom Bauherr nach Abschluss eines Bauprojekts ein Entsorgungsnachweis verlangen. Wir können somit Verwertungswege nachvollziehen, jedoch reicht dies nicht. Wir haben nicht unbeschränkt Deponieräume zur Verfügung. Zudem deponieren wir Rohstoffe statt diese wiederzuverwerten.